Wissen / Genehmigung · 24.07.2026 · 6 Min

Die Auflagen für Lager und Abgabe entscheiden sich am Grundriss — nicht am Tresor.

Eine Anbauvereinigung darf anbauen und an ihre Mitglieder abgeben — aber das KCanG knüpft daran harte Auflagen an genau die zwei Räume, die man beim Anlagenbau am leichtesten übersieht: das Lager und die Abgabe. Dieser Artikel ordnet sie so, wie sie in die Raumplanung gehören — von Anfang an.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick aus Planersicht und ist keine Rechtsberatung. Die verbindlichen Vorgaben ergeben sich aus dem KCanG und der Auslegung der zuständigen Landesbehörde. Konkrete Grenzwerte und Abstände klärt ihr vor Baubeginn mit Behörde bzw. Rechtsberatung.
01 / Der Ausgangspunkt

Der Anbauraum ist Technik. Lager und Abgabe sind das, was die Behörde prüft.

Beim Anbauraum geht es um Licht, Klima und Ertrag — Themen, die man mit Fachwissen löst. Bei Lager und Abgabe geht es um etwas anderes: Hier will der Gesetzgeber sehen, dass fertiges Cannabis gegen Entwendung und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert ist, dass Jugendliche nichts in die Hand bekommen und dass Anbau, Lagerung und Ausgabe sauber getrennt sind. Das ist kein Technikproblem, sondern ein Grundriss- und Prozessproblem.

Genau deshalb kippen Planungen an dieser Stelle. Ein Raum, der als reine Anbaufläche gedacht war, hat keinen gesicherten Lagerbereich, keinen kontrollierten Abgabepunkt und keinen Weg, auf dem ein Mitglied zur Ausgabe kommt, ohne durch die Produktion zu laufen. Wer diese drei Zonen erst einzeichnet, wenn die Wände stehen, baut zweimal.

02 / Anforderung A · Diebstahl- und Zugriffsschutz

Der Bestand muss gegen Entwendung und gegen Zugriff Unbefugter gesichert sein.

Das KCanG verlangt, dass geernteter Cannabis und Vermehrungsmaterial so aufbewahrt werden, dass Unbefugte nicht herankommen. In der Praxis heißt das: ein baulich abgetrennter, verschließbarer Lagerbereich, dessen Sicherungsniveau zur Menge passt — von einem gesicherten Schrank für kleine Bestände bis zu einem eigenen Lagerraum mit Einbruch- und Zutrittsschutz für größere Vereinigungen.

Das Sinnvolle ist, das Schutzniveau an der realistischen Bestandsmenge auszurichten statt an einem Maximum „für alle Fälle". Ein überdimensionierter Sicherheitsraum kostet Fläche und Geld, die an anderer Stelle fehlen; ein unterdimensionierter fällt in der Prüfung durch.

Gehört in die Planung
Abgetrennte Lagerzone · Einbruch-/Zutrittsschutz passend zur Menge · dokumentierte Bestandsführung als Prozess, nicht als Zettel.
03 / Anforderung B · Wer darf rein

Zutritt nur für Berechtigte — und niemand unter dem Mindestalter, an keiner Stelle.

Anbau-, Lager- und Abgabebereiche einer Anbauvereinigung sind keine öffentlichen Räume. Zutritt haben nur Mitglieder und berechtigtes Personal; Minderjährige dürfen die betreffenden Bereiche nicht betreten. Für die Raumplanung heißt das: ein kontrollierter Übergang zwischen dem öffentlich zugänglichen Teil und den geschützten Zonen — mit einem Zutrittssystem, das nachvollziehbar macht, wer wann wo war.

Ein Zutrittssystem — von der einfachen Schließanlage bis zur elektronischen Zutrittskontrolle mit Protokoll — ist nur so gut wie die Wege, die es kontrolliert. Gibt es einen zweiten, ungesicherten Weg in den Lagerbereich, ist die teuerste Schließtechnik wertlos. Deshalb wird die Zutrittslogik zusammen mit dem Grundriss festgelegt, nicht danach.

Gehört in die Planung
Klare Trennung öffentlich/geschützt · Zutrittssystem mit Protokoll · keine ungesicherten Nebenwege · Alterskontrolle am Übergang.
04 / Anforderung C · Wo die Räume liegen dürfen

Manche Auflagen entscheiden sich, bevor der erste Raum geplant ist.

Das KCanG knüpft die Zulässigkeit von Anbau und Abgabe auch an den Standort. Grundstücke von Anbauvereinigungen müssen einen gesetzlichen Mindestabstand zu Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Spielplätzen einhalten — nach aktuellem Stand in der Größenordnung von rund 200 Metern Luftlinie. Zusätzlich gilt für den Konsum ein Verbot in Sichtweite solcher Orte. Die verbindlichen Werte ergeben sich aus dem Gesetzeswortlaut und der Behördenauslegung.

Für die Planung ist das die erste Frage, nicht die letzte: Ein Standort, der die Abstandsregel reißt, lässt sich durch keine noch so gute Raumaufteilung retten. Deshalb gehört die Standortprüfung an den Anfang — vor Grundriss, vor Technik.

Gehört an den Anfang
Standort-Check gegen die Abstandsregel · Prüfung, ob Umnutzung/Genehmigung des Objekts überhaupt trägt.
Kernaussage

Die Auflagen sind kein Hindernis. Sie sind eine Grundrissvorgabe — je früher man sie kennt, desto günstiger.

Fast jede teure Nachbesserung an einer CSC-Anlage geht auf denselben Fehler zurück: Lager, Abgabe und Zutritt wurden als Detail behandelt, nicht als Fundament. Wer die drei Zonen und ihre Auflagen von der ersten Skizze an mitzeichnet, baut einmal — und geht mit einer Anlage in die Prüfung, die die Anforderungen sichtbar erfüllt, statt sie zu behaupten.

05 / Was in jeden Grundriss gehört

Lager, Zutritt, Standort — die Prüfpunkte nebeneinander.

AnforderungWas das KCanG im Kern willWas in die Planung gehört
Sichere LagerungSchutz gegen Entwendung + Zugriff Unbefugterabgetrennte Lagerzone, Sicherung passend zur Menge
Zutrittskontrollenur Berechtigte, kein Minderjährigen-ZutrittTrennung öffentlich/geschützt, Zutrittssystem mit Protokoll
JugendschutzMinderjährige erhalten keinen ZugangAlterskontrolle am Übergang, keine Nebenwege
ZonentrennungAnbau · Lager · Abgabe sauber getrenntWegeführung ohne Kreuzung der Zonen
Standort/AbstandMindestabstand zu Schulen/Kitas/SpielplätzenStandort-Check zuerst
Dokumentationnachvollziehbare Bestands- und AbgabeführungProzess + Technik, nicht Papier im Nachgang
Bewusst ohne exakte Meter- und Mengenwerte in der Tabelle: Die verbindlichen Zahlen ergeben sich aus dem KCanG und der Behördenauslegung und werden im Erstgespräch gegen euren konkreten Standort geklärt.
06 / Unsere Rolle

Wir planen Lager, Abgabe und Zutritt als einen Raum, der die Prüfung besteht.

Wir sind Fachplaner und Modulpartner, kein Bauunternehmen. Für Lager- und Abgaberäume heißt das: Wir prüfen zuerst den Standort gegen die Abstandsregel, zeichnen dann die drei Zonen — Anbau, Lager, Abgabe — mit sauberer Wegeführung und legen Sicherungs-, Zutritts- und Kassentechnik so aus, dass sie zur Bestandsmenge und zum Grundriss passt. Wo eine einfache Schließanlage reicht, planen wir keine Hochsicherheitslösung. Wo Menge und Lage mehr verlangen, sagen wir das mit den Gründen. Beschaffung in Deutschland und Koordination der Montage übernehmen wir, wenn ihr das wollt.

Häufige Fragen
Welche Sicherheitsanforderungen stellt das KCanG an Lagerräume?
Der Bestand muss gegen Entwendung und Zugriff Unbefugter gesichert sein — ein baulich abgetrennter, verschließbarer Lagerbereich, dessen Sicherungsniveau zur Bestandsmenge passt.
Wer darf die Räume einer Anbauvereinigung betreten?
Nur Mitglieder und berechtigtes Personal. Minderjährige dürfen die Bereiche nicht betreten. Ein kontrollierter Übergang und ein Zutrittssystem mit Protokoll gehören in die Planung.
Welchen Abstand müssen Anbauvereinigungen einhalten?
Nach aktuellem Stand des KCanG einen Mindestabstand in der Größenordnung von rund 200 Metern Luftlinie zu Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Spielplätzen. Verbindlich ist der Gesetzeswortlaut und die zuständige Behörde.

Sagt uns euren Standort und eure erwartete Bestandsmenge. Wir sagen euch, ob und wie Lager und Abgabe tragen.

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