Immobilien

Die Halle entscheidet, ob die Anlage genehmigt wird.

Technik lässt sich nachbessern. Eine Fläche, die das Amt nicht akzeptiert, nicht. Wir prüfen Objekte auf Genehmigungsfähigkeit und technische Eignung — bevor ein Mietvertrag unterschrieben ist.

Objekt prüfen lassen Ich habe eine Fläche
Ausgangslage

Bundesweit liegen den Behörden 864 Anträge vor. 413 sind genehmigt.

Die Lücke dazwischen ist selten eine Frage der Technik. Sie entsteht am Objekt: falscher Abstand, falsche Nutzungsart im Bebauungsplan, eine Halle, deren Anschlussleistung nicht reicht.

Wie unterschiedlich das ausfällt, zeigt der Ländervergleich: In Nordrhein-Westfalen sind 113 Anbauvereinigungen genehmigt, in Bayern neun bei 44 Anträgen. Dieselbe Halle bekommt je nach Landesbehörde eine andere Antwort — deshalb prüfen wir auch die Praxis der zuständigen Behörde mit, nicht nur den Gesetzestext.

Zahlen: bundesweite Erhebungen 2026. Stand der Auswertung: August 2026.

Prüfkatalog

Sechs Fragen entscheiden, ob eine Fläche trägt.

Der Radius zu sensiblen Einrichtungen ist die bekannteste davon — und die einzige, die man auf einer Karte sieht. Die anderen fünf sieht man erst, wenn jemand mit Bauakte und Anlagenplanung durch das Objekt geht.

01
Abstand zu sensiblen Einrichtungen
Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Spielplätze. Maßgeblich sind der gesetzliche Wert und die Messweise, die das KCanG und die zuständige Landesbehörde vorgeben — gemessen wird nicht zum Grundstück, sondern zum Zugang. In Ballungsräumen ist das der häufigste Ablehnungsgrund.
02
Baurecht und Nutzungsart
Was im Bebauungsplan steht, entscheidet mit. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen ein Antrag nicht am Cannabisrecht scheiterte, sondern daran, dass die Behörde die Nutzung nicht ins Gebiet passend fand. Eine Nutzungsänderung ist möglich — sie kostet Zeit, und die muss vorher eingeplant sein.
03
Bestandsschutz
Eine Einrichtung, die nach der Erlaubnis in der Nachbarschaft eröffnet, kippt die Erlaubnis nicht. Umgekehrt zählt jede, die zum Zeitpunkt der Prüfung schon da ist. Wir erfassen den Stand mit Datum, damit er später belegbar bleibt.
04
Technische Eignung
Lichte Höhe, Tragfähigkeit der Decke, verfügbare Anschlussleistung, Wasser und Abwasser, Führung der Abluft, Brandschutz. Hier fällt die Entscheidung, ob eine Anlage überhaupt hineinpasst — und was sie kostet, wenn die Halle nachgerüstet werden muss.
05
Bauliche und passive Sicherheit
Das KCanG verlangt ein befriedetes Besitztum mit nachweisbaren Sicherungsmaßnahmen. Was baulich geht und was nur mit Aufwand geht, hängt an der vorhandenen Substanz — an Toren, Fenstern, Zufahrten, Nachbarschaft.
06
Bewertung mit Begründung
Am Ende steht keine Note, sondern ein Bericht: was trägt, was unter Auflagen trägt, was nicht zu heilen ist — und bei jedem Punkt, woraus sich das ergibt. Das Dokument ist so gebaut, dass es einem Amt vorgelegt werden kann.
Ergebnis

Drei Antworten. Keine Vielleichts.

Grün
Kein Ausschlusskriterium gefunden. Die Fläche ist geeignet, die Planung kann beginnen. Der Bericht listet auf, was für den Antrag noch beizubringen ist.
Gelb — mit Auflagen
Die häufigste Antwort, und selten ein Nein. Es gibt Punkte, die zu klären oder baulich zu lösen sind. Der Bericht sagt, welche, in welcher Reihenfolge und mit welchem Aufwand.
Rot
Ein Kriterium ist nicht heilbar. Das ist die unangenehme Antwort und die wertvollste — sie kommt, bevor ein Mietvertrag läuft und Kaution gebunden ist.
Für wen

Zwei Ausgangslagen — zwei unterschiedliche Gespräche.

Anbauvereinigungen · Betreiber
Sie haben ein Objekt im Blick.
Bevor Sie unterschreiben, sollte jemand geprüft haben, ob die Fläche genehmigungsfähig ist und ob die Anlage hineinpasst. Wir sehen uns Ihr Objekt an und liefern die Bewertung als Dokument.
Anforderungen ansehen
Eigentümer · Verwalter
Sie haben eine Fläche, die schwer zu vermieten ist.
Hallen ohne Fenster, Souterrainflächen, alte Produktionsräume: für die meisten Nutzungen unattraktiv, für Anbauanlagen oft ideal. Wir sagen Ihnen kostenlos, ob Ihre Fläche in Frage käme.
Eignung einschätzen lassen
Was wir tun und was nicht. Wir sind Fachplaner. Wir prüfen Flächen auf Genehmigungsfähigkeit und technische Eignung und planen die Anlage, die hineinkommt. Wir vermitteln keine Immobilien und weisen keine Objekte nach.
Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird.

Wie lange dauert die Prüfung eines Objekts?
Ein halber bis ein Arbeitstag, je nach Größe und Aktenlage. Liegen Grundriss, Bebauungsplanauskunft und Angaben zur Anschlussleistung vor, geht es schneller. Fehlen sie, beschaffen wir sie mit.
Ersetzt der Bericht eine Rechtsberatung?
Nein. Wir bewerten fachplanerisch und dokumentieren, worauf sich die Bewertung stützt. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen die zuständige Behörde und Ihr Anwalt. Der Bericht ist so aufgebaut, dass beide damit arbeiten können.
Wir haben schon eine Absage bekommen. Bringt das noch etwas?
Oft ja. Eine Ablehnung nennt einen Grund, und der ist häufig heilbar — eine Nutzungsänderung, ein nachgebessertes Sicherungskonzept, eine andere Raumaufteilung. Wir prüfen den Bescheid gegen das Objekt und sagen, ob sich ein zweiter Anlauf lohnt.
Prüfen Sie auch außerhalb von Berlin und Brandenburg?
Ja. Die technische Bewertung ist bundesweit dieselbe, die behördliche Praxis nicht — die recherchieren wir für das jeweilige Land mit. Bei Objekten außerhalb der Region kommen Reisekosten hinzu.
Was passiert nach der Prüfung?
Sie bekommen den Bericht und entscheiden. Wenn die Fläche trägt und Sie wollen, planen wir die Anlage — Klima, Luftführung, Bewässerung, Licht — und begleiten die Umsetzung. Sie sind dazu nicht verpflichtet; der Bericht gehört Ihnen.
Nächster Schritt

Schicken Sie uns die Adresse.

Wir sagen Ihnen in einem ersten Gespräch, ob sich die vollständige Prüfung überhaupt lohnt — oder ob ein Kriterium schon am Telefon dagegenspricht.